Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die JUKS³ Ferienprogramme

1. Allgemeines


Diese Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem JUKS³ als Veranstalter / Koordinator des Ferienprogramms und dem Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Nachfolgend bezeichnet „Teilnehmer“ Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts.

Mit der Anmeldung, Bezahlung und Teilnahme an den Veranstaltungen des JUKS³ akzeptieren Teilnehmer und Erziehungsberechtigte diese Teilnahme- und Anmeldebedingungen.

Der Stichtag für das Alter ist jeweils der erste Veranstaltungstag. Anmeldungen sind verbindlich. Erworbene Plätze dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden.

Die JUKS³ Ferienprogramme erscheinen im Zeitraum Januar bis Dezember des lfd. Jahres. Kurzfristige Änderungen, wie z.B. die Verlegung des Veranstaltungsorts, sind in Einzelfällen möglich und können im Programmheft nicht aufgenommen werden. Diese Programmänderungen werden ausschließlich über digitale Medien und die Presse kommuniziert. Die Angaben im Programmheft sind insofern ohne Gewähr.

2. Anmeldung und Bezahlung


Die Anmeldung zu den JUKS³ Ferienprogrammen erfolgt ab dem im Flyer benannten Anmeldedatum über das Bürgerbüro Schramberg und Sulgen, sowie in den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen.
Telefonische Anmeldungen und Anmeldungen per eMail können nicht entgegengenommen werden.

Teilnahmeberechtigt sind am 1. Tag der Anmeldung alle Kinder und Jugendlichen, die in der Stadt Schramberg und deren Stadtteile wohnen. Ab dem zweiten Tag der Anmeldung können sich Kinder und Jugendliche aus den Umlandgemeinden anmelden.

Die Anmeldung des Teilnehmers hat schriftlich auf den dafür vorgesehenen Anmeldeformularen zu erfolgen. Sie ist verbindlich, sobald diese getätigt ist und der Teilnehmerbeitrag bar entrichtet ist.

Die Erziehungsberechtigte/n sind verpflichtet, die Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Falsche, bzw. unvollständige Angaben können im Voraus des Programms bzw. während des Programms mit unmittelbarer Wirkung zum Ausschluss führen.

Sollte bei dem anzumeldenden Kind/Jugendlichen spezifische Besonderheiten (wie Krankheiten, Allergien, Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen, oder andere Einschränkungen) vorliegen, teilt das der/die Erziehungsberechtigte mit der Anmeldung ausdrücklich mit. Diese Angaben werden vom JUKS³ und seinen MitarbeiterInnen vertraulich behandelt.

Das Online Reservieren eines Platzes ist möglich (www.juks.schramberg.net) . Dieser wird erst gültig wenn das unterschriebene Anmeldeformular, sowie die Bezahlung innerhalb 7 Tage in den Bürgerbüro / Ortsverwaltungen eingeht. Ansonsten verfällt die Reservierung.

Die Teilnehmerzahl ist entsprechend dem jeweiligen Angebot begrenzt, die Platzvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldung.

3. Kosten / Ermäßigungen


Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Programm und sind dem Flyer zu entnehmen. Der Teilnahmebetrag muss bei der Anmeldung bar entrichtet werden.

Familienmitglieder des Vereis für kommunale Jugendarbeit und Bürgerengagement Schramberg e.V. erhalten 20% Rabatt bei mehrtätigen Ferienprogrammen.

Bei finanziellen Schwierigkeiten stehen die MitarbeiterInnen des JUKS³ gerne beratend und unterstützend zur Verfügung. Die Co-Finanzierung über Dritte (Kinderfonds, Jobcenter, Eingliederungshilfe, etc.) ist bei allen Ferienprogrammen möglich. Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten wird keinem Kind die Teilnahme verwehrt. Die Mitwirkungspflicht der Eltern wird vorausgesetzt.

4. Kinder mit Beeinträchtigung


Das JUKS³ Ferienprogramm beinhaltet auch Angebote, die für Kinder mit Beeinträchtigung geeignet sind. Wenn eine Assistenz für die individuelle Betreuung des Kindes mit Einschränkung/ Behinderung nötig ist, wenden Sie sich bitte an unseren Kooperationspartner:
Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH
Simone Fader
Mo, Mi, Fr 07402 / 9301-22
Di 0741 / 17456 – 16
ohr-fader(at)lh-rw.de

Diese können Ihrem Kind passende Unterstützung zur Teilnahme am Ferienprogramm anbieten und gegebenenfalls beraten. Das JUKS³ behält sich im Einzelfall vor, eine Einzelassistenz bei entsprechenden Bedarfen des Kindes als Voraussetzung für die Teilnahme einzufordern.

5. Haftung


Jeder Teilnehmer muss eine Kennzeichnung haben z.B. Umhängebeutel mit den persönlichen Daten und der Telefonnummer der Eltern unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Ebenso müssen Informationen über Allergien und sonstigen Besonderheiten notiert sein.

Die Erziehungsberechtigten müssen Ihr Kind darauf hinweisen, dass es den Anordnungen der MitarbeiterInnen Folge zu leisten hat. Das JUKS³ lässt den Teilnehmern aber auch Freiräume. Mit der Anmeldung akzeptieren die Erziehungsberechtigten diese Haftungseinschränkung.

Teilnehmer sind bei anmelde- und kostenpflichtigen Veranstaltungen über die Stadt Schramberg durch eine subsidiäre Haftpflichtversicherung versichert. Die Stadt Schramberg und ihre Mitarbeiter/innen haften nur für Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verschulden.

Der Weg zum angegebenen Treffpunkt sowie der Nachhauseweg unterliegen nicht der Aufsichtspflicht des JUKS³ und der Veranstalter.

Bei offenen Angeboten haften Eltern für ihre Kinder.

6. Rücktritt / Stornierung


Lässt höhere Gewalt die Durchführung oder Fortsetzung einer Veranstaltung aus Sicht des JUKS³ als unverantwortlich erscheinen, kann dieses den Vertrag ohne der Beachtung von Fristen kündigen. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Kommt eine Veranstaltung auf Grund zu geringer Anmeldezahlen nicht zustande, werden die Teilnehmer umgehend benachrichtigt. Der Teilnehmerbeitrag wird rückerstattet.

Der/die Erziehungsberechtigte kann aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten. Wird der Rücktritt
  • a: vor dem Anmeldeschluss erklärt, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 berechnet.
  • b: nach dem Anmeldeschluss und bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn erklärt, sind 50% der Teilnehmergebühr fällig.
  • c: später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist die volle Teilnehmergebühr fällig.

Kann in den Fällen b, und c ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt werden, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 berechnet.

Bei Krankheit kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests der volle Teilnehmerbeitrag zurückerstattet werden.

Der/die Erziehungsberechtigte ermächtigt die Projektleitung, das Kind bei groben Verstößen gegen die Anordnungen auf Kosten des/der Erziehungsberechtigten, nach vorheriger telefonischer Rücksprache, nach Hause zu schicken oder von dem/der Erziehungsberechtigten abholen zu lassen. Ein Anspruch auf teilweise oder komplette Rückerstattung der Teilnehmergebühr besteht in diesem Fall nicht.


7. Datenschutz/ Personenbezogene Daten


Der Teilnehmer bzw. der gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten (Stammdaten, Besonderheiten des Kindes, Krankheiten) auch in elektronischer Form unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt werden und dass diese Daten an die Betreuungspersonen übermittelt werden. An sonstige Dritte werden die Daten nicht weitergegeben. Nach Beendigung des Ferienprogramms dürfen die Stammdaten bis auf Widerruf für das Ferienprogramm im Folgejahr genutzt werden. Die Daten werden in anonymisierter Form für statistische Zwecke genutzt. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit für die Zukunft schriftlich gegenüber des JUKS³, widerrufen werden.

Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter in die Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen, die während des Ferienprogramms angefertigt wurden, zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des JUKS³ und der Stadt Schramberg, z.B. für Flyer, Broschüren und Plakate sowie in den Webpräsentationen, Social Media Kanäle und den Medien, ein. Das JUKS³ und die von ihm beauftragten MitarbeiterInnen achten bei der Bilddarstellung, sowie bei der Bildauswahl auf die Angemessenheit der Aufnahmen. Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich gegenüber JUKS³ widerrufen werden.

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